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Theresa Ehsani

Selbstständigkeit, Markenentwicklung, Branding und Positionierung

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Die wichtigsten Fragen zum Markenschutz, die dir als Selbstständige sofort weiterhelfen

4. April 2019 / by Theresa Ehsani / 8 Kommentare

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Inhaltsverzeichnis Anzeigen
1 Das Thema Markenrecht bzw. Markenschutz ist wichtig. Dabei gibt es einige Dinge, über die jede Selbständige informiert sein sollte. Was man z.B. als Nichtjurist bei der Wahl des Markennamens berücksichtigen kann?
1.1 Was ist Markenschutz und was bedeutet Markenrecht?
1.2 Was sollte ich bei der Wahl meines Markennamens und Logos prüfen?
1.3 Stiehlt mir das Markenrecht meine Kreativität?
1.4 Wenn ich meinen eigenen Namen wähle, jemand anderer aber schon so heisst – was dann?
1.5 Was tue ich, wenn ich bereits länger unter meinem Namen aktiv bin und plötzlich herausfinde, dass andere einen ähnlichen Namen nutzen?
1.6 Als abschließende, zusammenfassende Frage: Was sind die wichtigsten 3 Schritte, die ich als Selbstständige bedenken sollte, um juristische Probleme bei der Benutzung meiner Marke zu vermeiden?
1.7 Interessantes rund um die Markeneintragung
1.8 Fazit

Markenrecht und MarkenschutzDas Thema Markenrecht bzw. Markenschutz ist wichtig. Dabei gibt es einige Dinge, über die jede Selbständige informiert sein sollte. Was man z.B. als Nichtjurist bei der Wahl des Markennamens berücksichtigen kann?

Bisher fehlte mir eine gut verständliche Übersicht für Menschen wie du und ich, die keine juristische Ausbildung haben. Sozusagen eine „Anleitung für Dummies“. Daher hab ich dieser Angelegenheit ein Ende gesetzt. Denn hier findest du GENAU DAS: gut verständliche Antworten auf die grundlegenden Fragen rund um Markenschutz inklusive einer übersichtlichen Pre-Checks, den du als Selbstständige ohne rechtlichem Fachwissen sofort machen kannst, wenn du deinen Markennamen wählst.

Denn die Wahrheit ist: Das Thema Markenrecht und Markenschutz wirkt für Nichtjuristen undurchsichtig und wirr. Man versucht es oft zu verdrängen und hofft, damit nicht in Berührung zu kommen. Gleichzeitig frage ich mich oft:

Was ist bei der Nutzung weniger Worte zu ähnlich? Und was unähnlich genug?

Doch halt! Auch wenn das Thema nicht zu den spannendsten zählt, so ist es doch ratsam, ein gutes erstes Gefühl dafür zu bekommen. Und auch wenn sich bei vielen, sobald es um Markenrecht geht, die Nackenhaare aufstellen, so ist es eine gute Sache, die uns schützen will.

Gleich vorweg: dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er dient der Orientierung und soll einen ersten Eindruck und Überblick über die wichtigsten Fragen bei Wahl von Logo und Markennamen geben. Und dir auch wertvolle weiterführende Links zur direkten Recherche anbieten. Ich habe mir hierfür eine Expertin zur Seite geholt, die ich sehr schätze: Die Markenrechtsspezialistin Ursula Bartel von Bartel Legal.

Also lass uns direkt starten mit der grundlegenden Frage:

Was ist Markenschutz und was bedeutet Markenrecht?

Das Markenrecht ist vor allem dazu da, den Namen deines Unternehmens beziehungsweise deiner Produkte vor Verwechslungen (und damit auch der Verwässerung deiner Marke) zu schützen. Deine Marke soll nämlich dich von anderen Unternehmern unterscheiden. Damit dient sie nicht nur der Abgrenzung von Wettbewerbern, sondern sichert auch das Vertrauen deiner Kunden in die Qualität deines Produkts ab.

Was sollte ich bei der Wahl meines Markennamens und Logos prüfen?

Du solltest unbedingt prüfen, ob es den Namen oder das Logo in identischer oder ähnlicher Form in deinem (identischen oder ähnlichen) Produktbereich schon gibt. Dazu solltest Du zumindest folgendes durchforsten in deinem jeweiligen Land (denn Handelsregister gibt es für jedes Land, Markenregister sogar für jede Region):

  1. Handelsregister
  2. Suchmaschinen
  3. Soziale Medien und
  4. die Markenregister. Hierfür ist das Online-Tool TM View ganz nützlich. Mit ihm kann man selbst nach ähnlichen Wortmarken recherchieren, wenn auch nicht abschließend. Für ein erstes „Feeling“ ist es aber gut geeignet.

Wenn du die Marke „einfach so“ verwendest und es schon jemanden gibt, der Rechte an der identischen oder ähnlichen Bezeichnung besitzt, riskierst du eine Abmahnung, zahlst hierfür viel Geld und musst sofort re-branden. Am allerbesten ist es, neben der Web-Recherche eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche nach eingetragenen Marken durch einen erfahrenen Anwalt durchzuführen.

Stiehlt mir das Markenrecht meine Kreativität? 

Das ist sehr stark einzelfallabhängig und unterliegt vielen Wertungen, pauschal kann man dazu leider gar nichts sagen. Ein paar grobe Richtungsweisungen geben vielleicht die folgenden Infos:

  1. Markennamen, die kurz und prägnant sind, genießen mehr „Freiheit“. Hier reichen oft schon wenige Änderungen im Vergleich zu bestehenden Markenrechten aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Aber Achtung: Es gibt Marken, die recht bekannt sind oder die zumindest schon mehr beworben werden. Zu ihnen muss oft ein größerer Abstand gehalten werden.
  2. Bei längeren Markennamen braucht es schon deutlichere Unterschiede zu bestehenden Kennzeichenrechten. Das kann wiederum anders sein, wenn der Markenname beschreibende Elemente beinhaltet, die bei der Bewertung der Markenähnlichkeit keine so große Rolle spielen.
  3. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Wortanfang einer Marke größere Bedeutung besitzt.

Wenn ich meinen eigenen Namen wähle, jemand anderer aber schon so heisst – was dann?

Kommt drauf an – wenn dieser jemand unter seinem Namen geschäftlich aktiv ist in einem ähnlichen Produktbereich wie du, dann solltest du grundsätzlich auf einen anderen Namen ausweichen oder deinem Namen einen unterscheidenden Zusatz beifügen.

Vielleicht gibt es eine Lösung, mit der alle einverstanden sind.

Sollte dein Gegenüber eingetragene Marken besitzen, solltest du prüfen, ob man diese vielleicht löschen lassen kann, beispielsweise dann, wenn sie gar nicht benutzt werden. Manchmal macht auch die Kontaktaufnahme mit dem möglichen „Kontrahenten“ Sinn (natürlich bevor du anfängst, die Marke zu verwenden, um keine Abmahnung zu riskieren!).

Was tue ich, wenn ich bereits länger unter meinem Namen aktiv bin und plötzlich herausfinde, dass andere einen ähnlichen Namen nutzen?

Am besten zu einem Anwalt gehen und die rechtliche Situation prüfen lassen. 😉 Ganz grundsätzlich meint Ursula Bartel, dass man zunächst rausfinden muss, wer die „besseren Rechte“ hat. Wenn du eingetragene Markenrechte an dem Namen hast und diese Markenrechte schon vor der Benutzungsaufnahme durch deinen Kontrahenten bestanden, ist die Marschrichtung meistens klar: Du solltest darauf hinwirken, dass der Wettbewerber den ähnlichen Namen nicht weiter verwendet, um Verwechslungen zu vermeiden und um eine Verwässerung deiner Marke zu verhindern (das hat viele negative Konsequenzen, auch markenrechtlicher Art).

Es muss übrigens nicht immer gleich der Vorschlaghammer „Abmahnung“ sein. Man sollte sich immer gut überlegen, welcher Schritt das eigene Image beschädigen könnte.

Als abschließende, zusammenfassende Frage: Was sind die wichtigsten 3 Schritte, die ich als Selbstständige bedenken sollte, um  juristische Probleme bei der Benutzung meiner Marke zu vermeiden?

Ganz grob:

  1. Markenähnlichkeitsrecherche vor der Benutzung deiner Marke– gibt es meine (ähnliche) Marke schon? Prüfe Google, Suchmaschinen, Soziale Medien, Handelsregister, Markenregister.
  2. Markenschutz – Lass deine Marke beim Markenamt eintragen und gehe dabei am besten mit einem Profi vor – es gibt leider einige Fallstricke!
  3. Markenüberwachung – Überwache Markt und Markenregister nach neuen identischen oder ähnlichen Marken.

Interessantes rund um die Markeneintragung

Das gesamte Verfahren zur Markenanmeldung dauert normalerweise einige Monate. Die Schutzdauer beträgt dann in der Regel 10 Jahre und kann dann jeweils verlängert werden. Für weitere detaillierte Informationen ist es am Besten, sich direkt an Ursula oder eine andere Rechtsvertretung deines Vertrauens zu wenden.

Fazit

Es ist selbstverständlich ratsam, sich im Fall des Falles professionelle juristische Unterstützung zu holen. Dieser Beitrag ersetzt diese in keinster Art und Weise. Trotzdem hoffe ich, dass er dir eine erste Orientierung gibt und dabei hilft, ein Gefühl für die Materie zu erhalten. Ich freu mich, wenn du mir im Kommentar kurz deine Gedanken dazu verrätst. Und falls dir jetzt der Kopf raucht und du richtig Lust auf nicht-juristisches Markenvergnügen hast, dann hol dir doch meine kostenlose Masterclass „In 5 Schritten zur Starken Marke“.

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Kategorie: Selbstständigkeit Stichworte: Marke, Markenname, Markenrecht, Selbständigkeit

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Claudi meint

    9. April 2019 um 9:14

    Hallo Theresa!
    Danke für Deine Recherchen und Tipps zu diesem interessanten Thema!
    Liebe Grüsse
    Claudi

    Antworten
    • Theresa Ehsani meint

      16. April 2019 um 16:48

      Liebe Claudi, sehr gerne 🙂

      Antworten
  2. Elske meint

    10. April 2019 um 15:11

    Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen. Voll gut, dass jetzt mal in gut verständlichem Deutsch gelesen zu haben. Ich befinde mich glücklicherweise im „sicheren“ Bereich. Mein Markenname ist so generisch, dass er gar nicht geschützt werden kann… 😉

    Antworten
    • Theresa Ehsani meint

      16. April 2019 um 16:49

      Liebe Elske, es freut mich, dass dir der Artikel weiterhilft. Ja, das ist in deinem Fall wirklich super 🙂 LG, Theresa

      Antworten
  3. Sandra meint

    11. April 2019 um 11:31

    Liebe Theresa,
    vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag. Ich denke auch, dass es wichtig ist, sich damit frühzeitig zu beschäftigen. Wie schnell ist ein ähnlicher Markenname eingetragen bzw. besetzt und wie ärgerlich um die Zeit, die man dann selbst schon in die Entwicklung gesteckt hat, wenn man sich zu spät damit beschäftigt hat.
    Für mich war es auch einer unter mehreren Gründen, warum ich mich für eine Personenmarke entschieden habe. Ich war bis jetzt allerdings davon ausgegangen, dass man seinen eigenen Namen nicht schützen kann.
    Sonnige Grüße
    Sandra

    Antworten
    • Theresa Ehsani meint

      16. April 2019 um 16:50

      Liebe Sandra, danke für dein Kommentar. Es freut mich, dass er dir weiterhilft! LG, Theresa

      Antworten
  4. CARSTEN Kühne meint

    16. April 2019 um 11:38

    Hallo Theresa,

    ich möchte gerne noch ergänzen, dass im Zusammenhang mit der Prüfung von (Marken-)Namen immer auch geschäftliche Bezeichnungen (im Handelsregister eingetragene sowie nicht eingetragene), also Firmennamen ebenfalls überprüft werden sollten. Ggfs. kommen auch noch Domainnamen und Werktitel in Betracht.

    Viele Grüße,
    Carsten

    Antworten
    • Theresa Ehsani meint

      16. April 2019 um 16:51

      Lieber Carsten, danke für diese wichtige Ergänzung – sehr wertvoll! Liebe Grüsse, Theresa

      Antworten

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